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Intelligente, mess- und eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur mit Abrechnung für verschiedene Nutzergruppen – Elektromobilität hat Vorfahrt auf der eltefa 2019 in Stuttgart
Stuttgart, 22. März 2019. Auf der diesjährigen eltefa, der größten Landesmesse der Elektrobranche, zeigt die Parkstrom GmbH mit Sitz in Berlin in Halle 10, Stand Nr. 10E80 vom 20. bis 22. März im Rahmen der Sonderschau »Die E-Straße – Elektromobilität hat Vorfahrt« die Möglichkeiten verschiedener Ladesysteme für Elektrofahrzeuge, Konzepte für eine kundenfreundliche Parkraumbewirtschaftung und eine zukunftsfähige Integration von Elektrofahrzeugen in die bestehende Infrastruktur. Die Sonderschau widmet sich diesem Thema mit innovativen Produkten der Steuerungstechnik und Ladeinfrastruktur.
Parkstrom realisiert bundesweit erfolgreich 360°-Ladeinfrastruktur-Projekte für die unterschiedlichen Anforderungen im Bereich Elektromobilität. Mit langjähriger Lösungskompetenz bietet Parkstrom Beratung, Installation, Betrieb, die eich- und messrechtskonforme Abrechnung von Ladesäulen im öffentlichen und halböffentlichen Raum sowie die Integration dezentraler Energiegewinnungsanlagen mit intelligentem Lastmanagement an.
»2019 wird von den Medien als Jahr der Elektromobilität beschrieben. Das bestätigen die stetig steigende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur und das wachsende Angebot an verfügbaren eFahrzeugen. Wichtig ist es daher für uns, gut vorbereitet zu sein. Wir kümmern uns um einen betreiber- und nutzerfreundlichen Ladezugang beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer zu Hause sowie die vom Gesetzgeber geforderte Mess- und Eichrechtskonformität«, so Stefan Pagenkopf-Martin, Geschäftsführer der Parkstrom GmbH, der veranschaulicht, wie das an sich komplexe Thema über intelligente und funktionale Betreibermodelle vereinfacht umgesetzt werden kann: »Einfach Elektroauto laden.«
Aufgrund der Nachfrage und dem bevorstehenden Wachstum sucht Parkstrom bundesweit Installationspartner. Geschäftsführer Pagenkopf-Martin referiert im Rahmen des Vortragsprogramms am Donnerstag, 21. März, über Betrieb und Abrechnung von Ladeinfrastruktur, Eich- und Messrechtskonformität und Direktbezahlung und am Freitag, 22. März, über das Laden bei Unternehmen und die Abrechnung verschiedener Nutzergruppen und der Steuerung von Stromlasten.
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