„Eichrecht nicht unterschätzen“

Ladestationen technisch in die Elektroinstallation einzubinden, ist eigentlich kein Problem. Fallstricke lauern bei der Abrechnung der geladenen Energiemenge, erläutert Dr. Andreas Zumschlinge, einer der Geschäftsführer der Berliner Parkstrom GmbH.

Die Elektromobilität nimmt langsam Fahrt auf, im sprichwörtlichen Sinne. Doch im Detail lauern einige Fallstricke. Welche Hürden muss die Branche nehmen, um sich breit entfalten zu können?

Dr. Andreas Zumschlinge: Damit sich dieser Markt entwickeln kann, müssen die Anbieter von Ladestationen beispielsweise Vorgaben aus dem Eich- und Messrecht umsetzten. Das Eichrecht wurde 2015 novelliert, und mittlerweile hat die zuständige Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig festgelegt, welche Anforderungen die Wallboxen und Ladesäulen zu erfüllen haben.

Worum geht es genau?

Es geht um die transparente und korrekte Abrechnung der Kilowattstunden, die der Fahrer eines E-Autos tankt. Wenn Sie eine Ladebox zu Hause nutzen, oder Ladesäulen in Ihrer Firma ausschließlich zum internen Gebrauch für Ihre Kunden oder Mitarbeiter nutzen, gibt es keine Probleme. Wenn Sie aber Strom verkaufen wollen, dann kommt das Eich- und Messrecht ins Spiel.

Das kennen wir bereits von den Elektrozählern und Smart Metern, von den Zählern für Photovoltaik sowie Batteriespeicher. Eine sehr heikle Angelegenheit, die man nicht unterschätzen darf…

Auf keinen Fall. Denn wenn die Abrechnung der getankten Kilowattstunden nicht genau und transparent erfolgt, kann die Elektromobilität sehr schnell viel Vertrauen verspielen. Da sind Streitigkeiten vorprogrammiert, auch wenn es im Einzelfall meist nur um ein paar Euro gehen wird. Das kann auf die Elektromobilität zurückschlagen und die brauchen wir dringend, um die immer dramatischeren Folgen des Verkehrs mit fossilen Brennstoffen zu bremsen.

Vollständiger Artikel – Quelle: www.photovoltaik.eu