WEMoG und Förderung privater Ladeinfrastruktur: der perfekte Zeitpunkt, um Immobilien für Elektromobilität fit zu machen

Für Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen sind in den letzten Wochen zwei relevante Neuerungen in Kraft getreten, die den Aufbau von Ladeinfrastruktur nicht nur vereinfachen, sondern auch deutlich attraktiver machen. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, Ladeinfrastruktur zu errichten.

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Am 1. Dezember 2020 ist das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2020/0544-20.pdf  – kurz: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) – in Kraft getreten. Durch diese Reform haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, bspw. in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Wohnhauses. Allerdings: gemäß dem WEMoG müssen die baulichen Veränderungen für Vermieter bzw. WEG unter Wahrung aller Interessen zumutbar sein. Wir erwarten, dass sich das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz sehr positiv auf den Ausbau von Ladeinfrastruktur sowie die Elektromobilität allgemein auswirken wird. Denn rund 80 Prozent der Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Wenn in diesen elementaren Bereichen die Ladeinfrastruktur einen guten Ausbaustand erreicht, wird Elektromobilität wirklich alltagstauglich!

Förderung privater Ladeinfrastruktur

Bereits seit dem 24.11. kann bei der KfW-Bank der Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ beantragt werden. Dieser Zuschuss wird für den Kauf und Anschluss von Ladestationen an Wohngebäuden gewährt und beträgt pauschal 900 Euro. Antragsberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Ladepunkt muss 11 kW Leistung aufweisen. Hat die Wandladestation eine höhere Ladeleistung, muss sie von einem Fachbetrieb auf 11 kW begrenzt werden.
  • Die Wallbox muss über eine intelligente Steuerung verfügen.
  • Die Gesamtkosten für die Ladestation inkl. Installation durch einen Fachbetrieb müssen mindestens 900 Euro betragen.
  • Die Wallbox muss mit Ökostrom gespeist werden, der entweder von einem Energieanbieter oder aus der eigenen Solaranlage stammt.

Die Errichtung privater Ladestationen ist nur bei bestehenden Wohngebäuden förderfähig, Neubauprojekte werden nicht bezuschusst. Besonders interessant für Vermieter größerer Wohnimmobilien sowie Wohnungsunternehmen ist die Möglichkeit, eine Förderung für jeden installierten Ladepunkt zu beantragen: eine Wallbox mit zwei Ladepunkten kann also 1.800 Euro Förderung erhalten und die Ausstattung einer Tiefgarage mit zehn Ladepunkten 9.000 Euro. Damit wird der Ladeinfrastruktur-Aufbau in hohem Maße subventioniert.

Zu beachten gilt, dass Förderanträge vor dem Kauf der Ladestation eingereicht werden und auch privat genutzte Wallboxen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Wenn Sie noch Fragen haben: Wir beraten gerne!