Finanzierung & Förderung
Zur Finanzierung Ihrer Ladeinfrastruktur bieten wir auch ein Leasing-Modell an. Das Leasing kann eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren haben und wird durch ein Partnerunternehmen umgesetzt. Dabei sind Sie frei in der Produktauswahl und Gestaltung des Ladeplatzes. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung im Rahmen eines der zahlreichen Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene.
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen (441)
„abgelaufen am 01.01.2023“
- Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (08/2021)
- Ladeinfrastruktur von Ort (03/2021) BMVI
Ladestationen für Elektrofahrzeuge Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen 441 „abgelaufen am 01.01.2023“
- Antragseinreichung ab: 23.11.2021
- Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- 6 Jahre Betrieb, Strom aus erneuerbaren Energien
- Möglichkeit zur intelligenten Steuerung durch den Netzbetreiber
- Fördergegenstände:
- Zuschuss 900 Euro für ausschließlich nicht öffentliche Ladepunkte des Unternehmens (Flotte und Mitarbeiter), Ladeleistung bis 22 kW – (Normalladepunkte)
- Einbau und Anschluss Ladestation inkl. Installationsarbeiten
- Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation(durch den Netzbetreiber)
- Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, ansonsten wird der Zuschuss auf 70% reduziert.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt
- Details hier (Webseite-KfW, 1.Förderaufruf).
Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
1. Erster Förderaufruf (Neuerrichtung) „abgelaufen am 18.01.2022“
- Antragseinreichung 31.08.2021 – 18.01.2022 (easy-Online, Bewilligung durch BaV)
- Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen
- 6 Jahre Betrieb, Strom aus erneuerbaren Energien
- Öffentliche oder halböffentliche Parkplätze
- 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt auf 20.000 EUR gedeckelt
- Vertragsbasiertes Laden (Roaming) & Adhoc Laden (Kartenterminal ODER Kontaktlose Kartenzahlung ODER QR-Code)
- Stellplatzmarkierung mittels Beschilderung und Bodenmarkierung (s/w)
- Details hier (Webseite-BAV, 1.Förderaufruf).
2. Zweiter Förderaufruf (Modernisierung) „abgelaufen am 27.01.2022“
- Antragseinreichung 09.09.2021 – 27.01.2022 (easy-Online, Bewilligung durch BaV)
- Antragsberechtigt sind: natürliche und juristische Personen
- 6 Jahre Betrieb, Strom aus erneuerbaren Energien
- Öffentliche oder halböffentliche Parkplätze
- 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt auf 20.000 EUR gedeckelt
- Modernisierungen können entweder in Form einer Aufrüstung (Erweiterung des Leistungsumfangs sowie Hinzufügen oder Austausch einzelner Komponenten) oder einer Ersatzbeschaffung (kompletter Austausch der Hardware) erfolgen.
- Vertragsbasiertes Laden (Roaming) & Adhoc Laden (Kartenterminal ODER Kontaktlose Kartenzahlung ODER QR-Code)
- Stellplatzmarkierung mittels Beschilderung und Bodenmarkierung (s/w)
- Details hier (Webseite-BAV, 2.Förderaufruf).
Ladeinfrastruktur (LIS) vor Ort
1. Erster Förderaufruf „abgelaufen am 31.12.2021“
- Antragseinreichung 12.04.2021 – 31.12.2021
- Antragsberechtigt sind: natürliche Personen und KMU; ausgenommen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Gebietskörperschaften
- 6 Jahre Betrieb, Strom aus erneuerbaren Energien
- Öffentliche oder halböffentliche Parkplätze
- 80 Prozent:
- der förderfähigen Ausgaben pro AC-Ladepunkt auf 4.000 EUR gedeckelt
- der förderfähigen Ausgaben pro DC-Ladepunkt auf 16.000 EUR gedeckelt
- Stellplatzmarkierung mittels Bodenmarkierung (s/w)
- Details hier (Webseite-BAV, 1.Förderaufruf).