Parkstrom-Partner Alfen implementiert Giro-e für das Laden mit kontaktloser Girokarte

Berlin, 17.12.2020. Alfen, einer der führenden Hersteller von Ladestationen, hat die innovative Direktbezahllösung Giro-e in seine Ladesysteme integriert und damit die Nutzerfreundlichkeit seiner Ladelösungen deutlich erhöht. Der Berliner Ladedienstleister Parkstrom, der maßgeblich an der Implementierung des von der GLS-Bank entwickelten Giro-e in Deutschland beteiligt war, unterstützt Alfen als Vertriebspartner auf dem deutschen Markt. Gemeinsam werden die beiden Unternehmen in Kürze die ersten Alfen-Ladestationen mit Giro-e auf den Parkplätzen eines großen deutschen Kunden installieren.

Alfen ist Zulieferer und Hersteller von intelligenten, Eichrecht-konformen Ladestationen und integriert Giro-e in sein komplettes Portfolio an öffentlichen und halböffentlichen Ladestationen für den deutschen Markt. Alfen-Ladestationen, die ohne Giro-e-Funktionalität ausgeliefert wurden, können mit dem Giro-e-Modul nachgerüstet werden. Das Freischalten und Bezahlen des Ladevorgangs mit Giro-e ist benutzerfreundlich und transparent: Sobald die kontaktlose Girokarte vor das Lesegerät gehalten wird, wird der Kunde in einfachen Schritten durch den Lade- und Zahlungsprozess geführt. Undurchsichtige Ladetarife gehören mit Giro-e der Vergangenheit an: Bevor der Ladevorgang beginnt, werden die geltenden Tarife zur Bestätigung auf dem Display eingeblendet. Die Abbuchung des kWh-genau abgerechneten Betrags vom Girokonto erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, über einen Link in den Transaktionsdetails lässt sich eine detaillierte Rechnung abrufen und herunterladen.

Entwickler und Betreiber von Giro-e ist die GLS Bank. „Als sozial-ökologische Bank wollen wir zu einer nachhaltigen Zukunft beitragen. Mobilität braucht innovative Lösungen. Die Zahlungsoption Giro-e wurde entwickelt, um dem Wachstum der Ladestationen und damit dem Fahren mit Elektrofahrzeugen einen zusätzlichen Schub zu verleihen. Mit Alfen haben wir den innovativen Partner gefunden, der als einer der ersten auf dem Markt Giro-e in seinen öffentlichen und halböffentlichen Ladestationen implementiert hat. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und Zukunft”, erklärt Uwe Nehrkorn, Elektromobilitätsexperte der GLS Bank.

Stefan Pagenkopf-Martin, Geschäftsführer von Parkstrom, kennt die Vorzüge des Giro-e-Systems aus der Praxis: Wir freuen uns sehr, dass Alfen sich entschieden hat, Giro-e als einer der ersten Anbieter von Ladeinfrastruktur auf dem deutschen Markt zu implementieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass Giro-e den Bedürfnissen von Elektroautofahrern sowie den Betreibern von Ladeinfrastruktur gleichermaßen gerecht wird: einfache Handhabung, transparente Abrechnung und keine Roaming-Gebühren. Die Kundenbedürfnisse auf diese Weise in den Mittelpunkt zu stellen, wird einen entscheidenden Einfluss auf das Wachstum der Elektromobilität in Deutschland haben.“

Jeroen Pynenburg, Business Unit Director Alfen Charging Equipment, fügt hinzu: „Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit der GLS Bank und Parkstrom. Durch das Hinzufügen des Giro-e-Moduls zu den Alfen-Ladestationen sind unsere öffentlichen und halböffentlichen Ladestationen für den EV-Fahrer noch zugänglicher, da Sie jetzt einfach mit der Debitkarte bezahlen können. Als Entwickler und Hersteller von Ladeinfrastruktur freuen wir uns, dass wir dem Endbenutzer auf diese Weise mehr Komfort und Transparenz bieten können.“

WEMoG und Förderung privater Ladeinfrastruktur: der perfekte Zeitpunkt, um Immobilien für Elektromobilität fit zu machen

Für Mieter, Vermieter und Wohnungsunternehmen sind in den letzten Wochen zwei relevante Neuerungen in Kraft getreten, die den Aufbau von Ladeinfrastruktur nicht nur vereinfachen, sondern auch deutlich attraktiver machen. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, Ladeinfrastruktur zu errichten.

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Am 1. Dezember 2020 ist das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2020/0544-20.pdf  – kurz: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) – in Kraft getreten. Durch diese Reform haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, bspw. in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Wohnhauses. Allerdings: gemäß dem WEMoG müssen die baulichen Veränderungen für Vermieter bzw. WEG unter Wahrung aller Interessen zumutbar sein. Wir erwarten, dass sich das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz sehr positiv auf den Ausbau von Ladeinfrastruktur sowie die Elektromobilität allgemein auswirken wird. Denn rund 80 Prozent der Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Wenn in diesen elementaren Bereichen die Ladeinfrastruktur einen guten Ausbaustand erreicht, wird Elektromobilität wirklich alltagstauglich!

Förderung privater Ladeinfrastruktur

Bereits seit dem 24.11. kann bei der KfW-Bank der Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ beantragt werden. Dieser Zuschuss wird für den Kauf und Anschluss von Ladestationen an Wohngebäuden gewährt und beträgt pauschal 900 Euro. Antragsberechtigt sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Ladepunkt muss 11 kW Leistung aufweisen. Hat die Wandladestation eine höhere Ladeleistung, muss sie von einem Fachbetrieb auf 11 kW begrenzt werden.
  • Die Wallbox muss über eine intelligente Steuerung verfügen.
  • Die Gesamtkosten für die Ladestation inkl. Installation durch einen Fachbetrieb müssen mindestens 900 Euro betragen.
  • Die Wallbox muss mit Ökostrom gespeist werden, der entweder von einem Energieanbieter oder aus der eigenen Solaranlage stammt.

Die Errichtung privater Ladestationen ist nur bei bestehenden Wohngebäuden förderfähig, Neubauprojekte werden nicht bezuschusst. Besonders interessant für Vermieter größerer Wohnimmobilien sowie Wohnungsunternehmen ist die Möglichkeit, eine Förderung für jeden installierten Ladepunkt zu beantragen: eine Wallbox mit zwei Ladepunkten kann also 1.800 Euro Förderung erhalten und die Ausstattung einer Tiefgarage mit zehn Ladepunkten 9.000 Euro. Damit wird der Ladeinfrastruktur-Aufbau in hohem Maße subventioniert.

Zu beachten gilt, dass Förderanträge vor dem Kauf der Ladestation eingereicht werden und auch privat genutzte Wallboxen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Wenn Sie noch Fragen haben: Wir beraten gerne!